Impressum

Sachverständigenbüro Jonas Fitz
Donellusstr. 24 A
90518 Altdorf bei Nürnberg
Tel: 015110237424
svb.fitz@gmail.com
www.svbfitz.de
St.Nr. 221 / 217 / 40781
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Auftragserteilung
1. Wir sind grundsätzlich schriftlich zu beauftragen.
Eine Beauftragung kann auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit Beauftragung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Gegenstand des Auftrages
Gegenstand des Auftrags ist die Beauftragung eines Schadensgutachtens, oder sonstige Besichtigungs- oder Ermittlungleistungen oder die Vornahme einer Immobilienbewertung.
III. Urheberrecht
Unsere an Sie übersandten Dokumente, Bilder und Formulare und alle weiteren Korrespondenzen unterliegen dem Urheberrecht.
IV. Honorare
Unsere Honorare richten sich nach der aktuellen Honorarliste. Die Bemessungsgrenze für das zu zahlende Honorar richtet sich nach der durch uns ermittelten Schadenshöhe.
V. Haftung
1. Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 939 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
2. Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Sachverständigen entsprechend von der Haftung frei.
3. Sofern nicht im konkreten Schadensfall die gesetzliche Gewährleistungsfrist kürzer ist, haftet der Sachverständige auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde (also auch für außervertragliche Ansprüche und wegen Mängelfolgeschäden) - nur auf die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit der Übergabe des Gutachtens oder - sofern die Tätigkeit des Sachverständigen ohne Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beendet wird - mit der Beendigung der Tätigkeit des Sachverständigen.
4. Der Sachverständige haftet nicht für Leistungen auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschungen, für Anregungen und für überschlägige Ermittlungen und überschlägige Schätzungen.
5. Er haftet weiterhin nicht für Schäden an Datenbeständen jedweder Art. Die ordnungsgemäße, zeitnahe und regelmäßige Sicherung von Betriebssystemen und Datenbeständigen, insbesondere direkt vor dem Überprüfungstermin, stellt eine ausschließliche Obliegenheitspflicht des Auftraggebers dar.